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2026 - 28. Mai

Der Einwohnerrat Kriens genehmigt die Jahresrechnung und den Jahresbericht 2025

Der Einwohnerrat Kriens genehmigt an seiner Sitzung die Jahresrechnung und den Jahresbericht 2025. Die Stadt Kriens erzielte im vergangenen Jahr 2025 einen Überschuss von 96 Mio. Franken. Erneut trugen die Steuererträge der juristischen und der natürlichen Personen fast vollständig zu diesem Resultat bei. Zudem wurden die Mitglieder sowie das Präsidium der Einbürgerungskommission (EBK) neu gewählt.

Die Stadt Kriens bestätigt die starken Ergebnisse der vergangenen Jahre (2023 und 2024) mit einem Überschuss von rund 96 Mio. Franken. Der Gewinn kann fast zu 100 % auf zusätzliche Steuererträge juristischer Personen (78 Mio. Franken über Budget) und natürlicher Personen (15 Mio. Franken über Budget) zurückgeführt werden. Der Stadtrat zeigt dem Einwohnerrat in seinem Bericht und Antrag transparent auf, wo Nachträge notwendig bzw. bewilligte Kreditüberschreitungen beschlossen wurden. Die festgelegten Globalbudgets wurden grossmehrheitlich eingehalten. Die Stadt Kriens verfügt neu über ein Nettovermögen von 156.6 Mio. Franken (statt wie im Jahr 2020 eine Nettoschuld von 127.6 Mio. Franken). Das freie Eigenkapital stieg seit 2021 in vier Jahren von 42 Mio. auf 301 Mio. Franken per Ende 2025. Die Finanzen der Stadt Kriens sind somit auf Jahre hinaus gesichert.
Der Stadtrat setzt sich mit seiner Finanzstrategie weiterhin für einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen ein. Der Einwohnerrat der Stadt Kriens hat nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Stadtrates und gestützt auf die Gemeindeordnung die Annahme des Jahresberichts 2025 mit 27 Ja-, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen beschlossen.

Wahl neuer Mitglieder sowie Präsidium der Einbürgerungskommission (EBK)
Der Einwohnerrat hat Schumacher Felix (SP-Fraktion), Durrer Ivo (Die Liberalen-Fraktion), Kaufmann Hansjörg (Mitte/Junge Mitte-Fraktion), Roos-Meier Selina (Grüne/Junge Grüne/GLP-Fraktion) und Heiz Martin (SVP-Fraktion) in die Einbürgerungskommission (EBK) gewählt. Schumacher Felix (SP-Fraktion) wurde zudem zum Präsidenten der EBK gewählt.

Kurzprotokoll

Unter der Leitung von Zita Bucher (Grüne) hat der Krienser Einwohnerrat zudem folgende Geschäfte behandelt:

Bericht und Antrag: Gegenvorschlag Gemeindeinitiative «Preisgünstigen Wohnraum erhalten – damit Wohnen in Kriens auch weiterhin bezahlbar bleibt», 2. Lesung
Die Krienser Gemeindeinitiative «Preisgünstigen Wohnraum erhalten – damit Wohnen in Kriens auch weiterhin bezahlbar bleibt» wurde am 6. Mai 2024 mit 1’001 gültigen Unterschriften bei der Stadtkanzlei Kriens eingereicht. Die Initiative fordert Massnahmen für einen verstärkten Schutz und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Der Stadtrat hat auf die Initiative mit einem Bericht und Antrag reagiert und dabei empfohlen, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Der Einwohnerrat ist bei Beratung des Geschäfts dieser Empfehlung nachgekommen und hat den Stadtrat beauftragt, einen Gegenvorschlag und ein Wohnbaureglement auszuarbeiten.

Der Gegenvorschlag greift das Kernanliegen der Initiative auf, sieht jedoch weniger weitreichende und einschneidende Massnahmen vor. Die Massnahmen des Gegenvorschlags basieren auf vier verschiedenen Säulen. Jede Säule enthält wiederum mehrere Einzelmassnahmen, die im Reglement durch verschiedene Artikel und Absätze definiert werden. Die rechtliche Einführung und Umsetzung der Massnahmen ist durch das erstellte Wohnbaureglement gegeben. Zusätzlich definiert die Staat Kriens wertorientierte und quantitative Zielsetzungen. Das neue Reglement eröffnet der Stadt Kriens einen erweiterten Handlungsspielraum im Umgang mit gemeinnützigem Wohnraum. Eine entsprechende Unterordnung in das kantonale Gesetz würde diesen einschränken.

Der Einwohnerrat hat das vorliegende Reglement in zweiter Lesung beraten und das Reglement als Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative «Preisgünstigen Wohnraum erhalten – damit Wohnen in Kriens auch weiterhin bezahlbar bleibt» mit 20 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen beschlossen. Der Beschluss unterliegt basierend auf § 31 Abs. 1 lit. f dem obligatorischen Referendum. Der Stadtrat wird beauftragt, die Volksabstimmung anzusetzen. Vorbehalten bleibt der allfällige Rückzug der Initiative.

Bericht Postulat Lengwiler: Erste-Hilfe-Kurse in der Krienser Volksschule – Verantwortungsvoll handeln
In seinem Postulat forderte der Einwohnerrat Beda Lengwiler (Die Junge Mitte) den Stadtrat auf, die Einführung einer Erste-Hilfe-Unterrichtseinheit für die Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe zu prüfen. Erste-Hilfe-Kurse in der Schule ermöglichen es, Grundkenntnisse frühzeitig zu vermitteln sowie das Selbstbewusstsein und die Handlungssicherheit zu stärken. Damit wird eine wichtige Basis geschaffen, um in kritischen Situationen richtig zu reagieren und verantwortungsvoll handeln zu können. Ein bewährtes und professionelles Schulungsangebot besteht bereits: Das Programm «Retten ist KLASSE» von Rega und Samariter Schweiz bietet kostenlose Erste-Hilfe-Kurse für Schulen an, die ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand in den Schullalltag integriert werden können.

In seinem Bericht weist der Stadtrat darauf hin, dass sich die Schule der grossen Bedeutung des Themas bewusst ist und aus diesem Grund bereits in der Vergangenheit verschiedene Angebote umgesetzt hat. Darüber hinaus ist es auch ein klarer Auftrag der Schule, entsprechende Lernangebote bereitzustellen. Der Lehrplan enthält an verschiedenen Stellen Hinweise und Zielsetzungen, die die Förderung von Kompetenzen im Bereich Gesundheit, Sicherheit und verantwortungsbewusstes Handeln vorsehen. Der Stadtrat schlägt daher vor, das Postulat unter einer fortlaufenden Evaluierung und Weiterführung der bestehenden Angebote zu erfüllen. Eine verpflichtende flächendeckende Einführung eines neuen, einheitlichen Erste-Hilfe-Unterrichts wird zum heutigen Zeitpunkt als nicht notwendig erachtet, da ein 1. Hilfe-Kurs in die bestehende Kursstruktur eingebettet werden kann und den Schülerinnen und Schülern flexible, praxisnahe Lernmöglichkeiten bietet. Da der Gegenstand des Postulats im Kompetenzbereich des Stadtrates liegt, gilt das Postulat mit diesem Bericht als erledigt.

Begründung Postulat Erni: «Digitalisierung des Baugesuchs- und Bewilligungsprozesses in Kriens – Effizienzsteigerung, Vereinfachung und Zeitersparnis»
Der mittlerweile zurückgetretene Einwohnerrat Matthias Erni (FDP Die Liberalen) forderte in seinem Postulat, die Digitalisierung des Baugesuchs- und Bewilligungsprozesses in Kriens zu prüfen und einen zentralen Schritt zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu machen. Es sollen zum einen die Machbarkeit sowie die rechtlichen Voraussetzungen geprüft und potenzielle Effekte analysiert werden. Mit der Evaluation der existierenden Lösungen und der Erarbeitung eines Kosten-Nutzen-Berichts sowie der Prüfung einer gestaffelten Projektrealisierung soll der Stadtrat mögliche Potenziale aufzeigen. Eine effizientere, digitale Abwicklung kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Bauvorhaben schneller umzusetzen, die Kosten zu senken und damit langfristig auch der Wohnkrise entgegenzuwirken. Der Stadtrat ist bereit, in einem Bericht das vorhandene Potenzial, die angestrebten Massnahmen sowie die bestehenden Abhängigkeiten darzustellen, um aufzuzeigen, wie digitale Mittel zur weiteren Optimierung der Abläufe beitragen können. Der Einwohnerrat unterstützt ohne Gegenstimme den Vorschlag, diesen Bericht zu verfassen und hat das Postulat an den Stadtrat überwiesen.

Begründung Volksmotion: «Klassengrössen»
Der Stadtrat hat dem Einwohnerrat die Ablehnung der Volksmotion «Klassengrössen» beantragt. Diese forderte, dass der Stadtrat im Budget die Finanzen bereit zu stellen hat, dass die Klassengrössen in Kriens in den nächsten zehn Jahren nicht über dem kantonalen Durchschnitt liegen und der Agglomeration angepasst werden können. Als Hauptgrund nennen die Unterzeichnenden den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler, die Gesundheit der Lehrpersonen sowie die Attraktivität des Schulstandorts. Der Stadtrat begründet seine Ablehnung damit, dass die in der Motion geforderte starre Begrenzung auf den kantonalen Durchschnitt ein zu eindimensionaler Ansatz sei. Sie wird der Komplexität der heutigen Volksschule sowie den vielfältigen Einflussfaktoren auf Qualität, Belastung und Integration nicht vollumfänglich gerecht. Der Einwohnerrat hat die Überweisung der Volksmotion mit 10 Ja- bei 17 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.

Begründung Motion Lengwiler: «Öffnung der Volksmotion für alle Krienser:innen»
In seiner Motion «Öffnung der Volksmotion für alle Krienser:innen» fordert der Einwohnerrat Beda Lengwiler (Die Junge Mitte) den Stadtrat auf, dem Einwohnerrat einen Bericht und Antrag einer Änderung der Rechtsgrundlage zu unterbreiten, mit der allen in Kriens wohnhaften Personen das Recht zur Mitunterzeichnung und Einreichung einer Volksmotion eingeräumt wird. Die Unterzeichnenden der Motion fordern, dass in Kriens zukünftig auch unter 18-Jährige und Personen ohne Schweizer Pass, die in Kriens wohnhaft sind, die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen über die Volksmotion in den politischen Prozess einzubringen. Die Entscheidungsbefugnis über Volksmotionen verbleibt weiterhin bei den gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Der Stadtrat anerkennt die Wichtigkeit der direkten Demokratie und ist überzeugt, dass die bereits bekannten und möglichen politischen Instrumente für die Krienser Bevölkerung ausreichend sind. Insbesondere die Petition steht allen Krienserinnen und Kriensern, ungeachtet der Stimmberechtigung, bereits zur Verfügung. Der Stadtrat lehnt deshalb die Überweisung der Motion aus den vorgenannten Gründen ab. Der Einwohnerrat unterstützt hingegen die Motion und überweist diese an den Stadtrat mit 15 Ja-, 12 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.

Begründung Motion Lengwiler: «Eine Stimme für die Jungen: Einführung einer Krienser Jugendmotion»
Die geforderte Einführung einer Jugendmotion soll es Jugendlichen ermöglichen, mit Anliegen direkt an das Parlament zu gelangen. Die Motion des Einwohnerrats Beda Lengwiler (Die Junge Mitte) fordert die Einführung einer Jugendmotion für 12- bis 25-jährige Krienserinnen und Krienser. Heute können junge Erwachsene (18- bis 25-jährig), welche in Kriens wohnhaft und stimmberechtigt sind, Volksmotionen einreichen. Der Stadtrat wird im Vorstoss aufgefordert, dem Einwohnerrat einen Bericht und Antrag zur Einführung und gesetzlichen Verankerung einer Jugendmotion zu unterbreiten. Der Stadtrat lehnt die Überweisung der Motion ab, da er die bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten für Krienser Kinder und Jugendliche als ausreichend beurteilt. Der Einwohnerrat unterstützt hingegen die Motion und überweist diese an den Stadtrat mit 16 Ja-, 11 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.

Beantwortung Interpellation Kaufmann: Professionalisierung der Quartier- und Nachbarschaftsarbeit
Die Einwohnerrätin Edith Kaufmann Limacher (SP) wollte mit ihrer Interpellation mehr über die aktuelle Situation der Quartier- und Nachbarschaftsarbeit in Kriens erfahren. In vielen Deutschschweizer Städten und Gemeinden entstehen zunehmend nachbarschaftsorientierte Fachstellen. Ob dies auch in der Krienser Stadtverwaltung vorgesehen ist und welche Rolle die Pflege der Nachbarschaften im Stadtentwicklungskonzept (STEK) der Stadt Kriens spielt, legte der Stadtrat nun in der Beantwortung dar. Die Fragen betreffen ein zentrales Zukunftsthema der Stadtentwicklung: den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sozialraum. Der Stadtrat hält fest, dass sozialräumliche Aufgaben und die Förderung von Nachbarschaften in Kriens bereits heute in verschiedenen Bereichen wahrgenommen werden, jedoch nicht in einer spezifischen Stelle gebündelt sind. Die zunehmende Bedeutung von gesellschaftlichem Zusammenhalt, Teilhabe und lokalen Netzwerken wird anerkannt. Gleichzeitig verfolgt der Stadtrat den Ansatz, bestehende Strukturen gezielt zu stärken, besser zu vernetzen und weiterzuentwickeln, bevor neue organisatorische Einheiten geschaffen werden.

Fragestunde
In der Fragestunde hat der Stadtrat Fragen aus den Reihen des Einwohnerrates beantwortet.

Politische Vorstösse
Folgender Vorstoss wurde nicht an den Stadtrat überwiesen und ist damit erledigt:

  • Nr. 005/2026 Volksmotion «Klassengrössen»