2025 - 25. September
Kurzprotokoll
Eine Spezialkommission des Einwohnerrates hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Teilrevision der Krienser Gemeindeordnung befasst. Das Ziel der Teilrevision war unter anderem eine Neuregelung der Finanzkompetenz des Stadtrates für frei bestimmbare Ausgaben. Diese war bis anhin für den Stadtrat an den Steuerertrag gekoppelt. Neu wird diese auf einen Fixbetrag von 2 Mio. Franken für freibestimmbare Ausgaben gesenkt. Das entspricht einer Reduzierung um Fr. 1.7 Mio. auf Basis des Budgets 2025. Durch die Senkung der Finanzkompetenz des Stadtrates soll der Einwohnerrat vermehrt in finanzielle Entscheidungen einbezogen werden. Der Stadtrat wies darauf hin, dass durch die Reduzierung der Finanzkompetenz des Stadtrates für frei bestimmbare Ausgaben ein beträchtlicher Mehraufwand für den Einwohnerrat, den Stadtrat und die Verwaltung entstehen wird.
Zusätzlich wurden weitere Bestimmungen der Gemeindeordnungen überprüft und wo sinnvoll aktualisiert. Dazu gehörte auch einVorschlag zur Umwandlung der Bürgerrechtskommission (BRK) in eine ausserparlamentarische Kommission. Die neue Einbürgerungskommission (EBK) ist zuständig für die Zusicherung des Stadtbürgerrechtes an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die EBK soll aus fünf bis maximal sieben in der Stadt Kriens stimmberechtigten Mitgliedern bestehen. Jede im Einwohnerrat vertretene Fraktion schlägt ein Mitglied zur Wahl vor. Der Einwohnerrat wählt das Präsidium und die Mitglieder.
Der Einwohnerrat genehmigte dabei drei Änderungsanträge. Dabei wurde die Finanzkompetenz des Stadtrates für den Kauf von Grundstücken von bisher 12 Mio. auf neu 20 Mio. Franken erhöht. Zudem soll der Einwohnerrat neu Stadtparlament genannt werden, dies auch um die Entwicklung der Gemeinde Kriens zur Stadt Kriens abzubilden. Auch wurde das Verfahren bei der Wahl des Präsidiums der EBK präzisiert.
Das letzte Wort zur Teilevision der Gemeindeordnung haben aber wegen dem obligatorischen Referendum die Stimmberechtigten der Stadt Kriens. Sie werden im März 2026 an der Urne über die Anpassung der Gemeindeordnung entscheiden können.
Kurz vor Sitzungsschluss wurde zu zwei Revisionsinhalten das konstruktive parlamentarische Referendum ergriffen. Deshalb muss bei der Volksabstimmung zu zwei Revisionsinhalten eine Variantenabstimmung durchgeführt werden. Dabei muss betreffend der Finanzkompetenz des Stadtrates für freibestimmbares Ausgaben der Beschluss des Einwohnerrates
(2 Mio. CHF) der Variante des Referendums (1 Mio. CHF) gegenübergestellt werden. Zweitens muss betreffend Steuererhöhungen der Beschluss des Einwohnerrates (obligatorische Referendum nur bei Erhöhungen des Steuerfusses über 1.9 Einheiten) der Variante des Referendums (obligatorische Referendum bei allen Erhöhungen des Steuerfusses) gegenübergestellt werden.
Gemeindeinitiative «Ein- und Umzonung / Überbauung Weinhalde»
Die Gemeindeinitiative «Ein- und Umzonung / Überbauung Weinhalde» wurde im November 2024 mit 1130 gültigen Unterschriften aller bürgerlichen Parteien in Kriens bei der Stadtkanzlei Kriens eingereicht. Die Initianten möchten die Arbeiten am Bebauungsplan für das Gebiet Weinhalde wieder aufnehmen. Dieser wurde in einer Referendumsabstimmung 2022 durch das Stimmvolk knapp abgelehnt. Im gleichen Jahr sagte das Stimmvolk Ja zur Initiative für ein Einzonungs-Moratorium. Um die Rechtsgültigkeit der Initiative fundiert zu klären, beauftragte der Stadtrat Prof. Sebastian Heselhaus von der Universität Luzern mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens. Darin werden folgende Empfehlungen erarbeitet und begründet: Die Gemeindeinitiative ist als gültig zu erklären. Zuerst ist das Verfahren zur Änderung von § 54 der Gemeindeordnung durchzuführen. Die Gemeindeinitiative fordert eine Änderung der Gemeindeordnung Kriens, sodass die Ein- und Umzonung der Grundstücke Nummern 371, 6060 und 2358 auf der Grundlage des «Bebauungsplans Weinhalde durchgeführt werden kann. Der Stadtrat zeigte sich überzeugt, dass die Umsetzung des Bauprojekts Weinhalde einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von hochwertigem Wohnraum in Kriens leisten kann. Durch die Einzonung und Umsetzung des Projektes Weinhalde wird eine bestehende Lücke im Siedlungsgebiet geschlossen und damit den raumplanerischen Grundsätzen einer aktiven Innenentwicklung Rechnung getragen. Nach kontroverser Debatte hat der Einwohnerrat der wegen der Annahme der Gemeindeinitiative notwendigen Teilrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Wegen dem obligatorischen Referendum kann aber erst nach der Zustimmung der Stimmberechtigten im März 2026 das Planungsverfahren mit den notwendigen baurechtlichen Schritten aufgenommen werden.
Bericht und Antrag Motion Amrhein: Reglement Mehrwertabgabe
Das neue Reglement über den Mehrwertausgleich soll in Kriens die Abgabe regeln, die auf von den Stimmberechtigten beschlossenen Planänderungen fällig wird, wenn die Planänderung zu einem Mehrwert des Grundstückes führt. Das kantonale Planungs- und Baugesetz schreibt seit 2018 vor, dass die Grundeigentümerschaft bei Um- und Aufzonungen in Gebieten mit bestehendem beziehungsweise vorgesehenem Bebauungs- oder Gestaltungsplan der Gemeinde eine Mehrwertabgabe bezahlt. Die Mehrwertabgabe soll nur erhoben werden, wenn der Mehrwert aus der Planänderung mehr als 100‘000 Franken beträgt. Die kantonale gesetzliche Grundlage beschränkt den Abgabesatz auf 20 Prozent des Mehrwerts. Das neue Reglement soll mithelfen, die Herausforderungen und Auswirkungen der geforderten Siedlungsverdichtung zu bewältigen und entsprechende Mehrwerte für die Krienser Bevölkerung zu generieren. Dabei stehen folgende Themen im Fokus: Die Schätzung des Mehrwerts erfolgt durch eine unabhängige Fachperson. Die Mehrwertabgabe soll in erster Linie durch eine Geldzahlung geleistet werden. Die Einnahmen aus der Mehrwertabgabe sollen für die innere Verdichtung, die Aufwertung des öffentlichen Raums oder von Natur und Landschaft, die Förderung der Siedlungsqualität und bezahlbarer Wohnungen verwendet werden. Der Einwohnerrat stimmte dem Reglement in 2. Lesung einstimmig zu.
Kurzprotokoll
Unter der Leitung von Zita Bucher (Grüne) hat der Krienser Einwohnerrat zudem folgende Geschäfte behandelt:
Bericht Postulat Akermann: Einführung/Vereinheitlichung bezüglich Preissumme von Fr. 5'000.00 für den Krienser Sportpreis
Der Stadtrat von Kriens hat in einem Bericht dargelegt, wie ab 2026 die Preisgelder für die Ehrenpreise vereinheitlicht werden sollen. Der Sportförderpreis und der Sportpreis werden in Zukunft jährlich alternierend vergeben – und so dem Kulturförderpreis und Kulturpreis gleichgestellt. Zusätzlich gibt es für die Anerkennungspreise für gute Jugendarbeit und Umweltarbeit ebenfalls eine Anpassung.
Bericht Postulat Lengwiler: «Kinderfreundliche Spielplätze dank klareren Regeln»
Der Stadtrat zeigt in einem Bericht auf, wie Kinder auf Spielplätzen vor Tabakrauch und Zigarettenstummel geschützt werden können. Ein Rauchverbot im öffentlichen Raum ist praktisch nicht durchsetzbar. Bis Mitte 2026 werden auf den öffentlichen Spielplätzen der Stadt Kriens Informationstafeln aufgestellt, die sensibilisieren sollen. Weiter wird geprüft, ob ein Rauch- und Alkoholverbot auf Schularealen generell in einer Schulordnung geregelt werden soll.
Bericht Postulat Tanner: Prüfung Steuersenkung für das Jahr 2026
Der Stadtrat zeigt in einem Bericht auf, ob im Rahmen des AFP 2026 - 2029 eine Steuersenkung für die Stadt Kriens auf das Jahr 2026 vorgenommen werden kann. Zum heutigen Zeitpunkt würden viele Unsicherheiten bestehen. Der Stadtrat kann sich aber eine gestaffelte Steuersenkung ab dem Steuerjahr 2027 vorstellen.
Bericht Postulat Zosso: «Kriens lässt sich nicht überrollen – Eröffnung Ränggloch nur mit Verkehrskonzept»
Der Stadtrat hält fest, dass er im Februar dem zuständigen Regierungsrat und Leiter des kantonalen Bau- und Umweltdepartements mit einem Schreiben seine Sorge zur Aufrechterhaltung des flüssigen Verkehrs mit Wiedereröffnung des Rängglochs mitgeteilt hat. In der Zwischenzeit wurde zudem eine Dossieranlage Abzweigung Hergiswald-, Obernauerstrasse in Betrieb genommen. Die Verkehrsmenge wird laufend erfasst und ein Monitoring durchgeführt.
Beantwortung Interpellation Barmettler: Wird im Lebens- und Begegnungszentrum Grossfeld eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis geplant?
Der Stadtrat erläutert in seiner Beantwortung der Interpellation, dass er sehr an der Realisierung eines ärztlichen Angebots im Lebens- und Begegnungszentrum Grossfeld interessiert ist.
Postulat Klein: E-Counting Abstimmungen
Der Postulant fordert die Prüfung der Einführung eines E-Counting-Systems für Abstimmungen und Wahlen (elektronische Auszählung), da er darin unter anderem den Vorteil von Kosteneinsparungen sieht. Der Stadtrat stimmt der Meinung des Postulanten zu, dass durch die Einführung eines E-Countings bei Wahlen und Abstimmungen deutlich weniger Stimmenzählende benötigt würden. Er beurteilt den Zeitpunkt für eine Umstellung jedoch als noch zu früh ein.
Bericht Postulat Barmettler: Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen zu Hause auch in der Stadt Kriens
Die Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen zu Hause soll für alle Beteiligten so würdevoll und angenehm wie möglich gestaltet sein. Dafür benötigt es eine Kombination verschiedenster Unterstützungsangebote. In der Stadt Kriens besteht die Sterbebegleitung, ein gemeinsames Angebot der reformierten und katholischen Kirche. Gemäss der Verantwortlichen wird es zunehmend schwierig, Freiwillige zu finden, die diese anspruchsvolle Tätigkeit übernehmen möchten. Zudem bestehen wenig Ressourcen für die Rekrutierungsarbeit. Eine weitere Organisation, die bereits vereinzelt Einsätze in Kriens geleistet hat, ist der Verein Begleitung Schwerkranker Luzern und Horw. Die Involvierten sind sich einig, dass dieses wichtige Angebot auch in der Stadt Kriens ausgebaut, weiter professionalisiert und die Zusammenarbeit mit dem Verein Begleitung Schwerkranker Luzern und Horw intensiviert werden soll.
Bericht Postulat Bucher: Bücher statt Handy und Smartwatch an Krienser Schulen
Die bisherigen Erfahrungen der Volksschule Kriens zeigen, dass der gewählte Mittelweg zwischen der Förderung digitaler Kompetenzen und bewusst gesetzten Grenzen im Umgang mit mobilen Geräten gut funktioniert. Aus Sicht der Schule leistet diese differenzierte Regelung einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Medienbildung
Bericht Postulat Bucher: Kinderbaustelle für Kriens
Die erstellte Analyse bestätigt: Die Realisierung einer Kinderbaustelle in Kriens stellt eine inhaltlich sinnvolle, strukturell tragfähige und gesellschaftlich relevante Ergänzung der städtischen Infrastruktur dar. Sie entspricht zentralen Anforderungen der Kinder- und Jugendförderung, fördert soziale Integration und stärkt das Label «kinderfreundliche Gemeinde».
Bericht Postulat Gomer: Einführung von Wahl- und Abstimmungsstatistiken auf Quartierebene
Der Stadtrat steht einer Auswertung der Stimmbeteiligung nach Quartieren kritisch gegenüber. Demgegenüber möchte der Stadtrat die bereits seit Längerem durchgeführten Massnahmen (Austausch mit den Quartiervereinen, Quartierspezifische Bevölkerungsumfragen, Sensibilisierung aller Bevölkerungsschichten, Förderung der politischen Partizipation von jungen Stimmberechtigten) fortsetzen, um die Bedürfnisse der einzelnen Quartiere und Bevölkerungsschichten zu erkennen und bestmöglich zu berücksichtigen.
Bericht Postulat Stocker: Zielführende Integration von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern in den Stammklassen (Oberstufe)
Die Schulen der Schule Kriens haben den Auftrag, einen alternativen Lernort (niederschwellig) oder andere Unterstützungsangebote aufzubauen, um den Lernenden die Chance zu geben, zur Ruhe zu kommen, sich neu zu fokussieren oder an ihren Kompetenzen zu arbeiten. Ergänzend zum alternativen Lernort wird ab Schuljahr 2025/26 eine Fachstelle für soziale Integration, Förderung und Coaching aufgebaut. Die Fachstelle für soziale Integration, Förderung und Coaching ist ab Schuljahr 2025/26 so aufgestellt, dass Schülerinnen und Schüler mit erheblichen sozialen Schwierigkeiten begleitet werden können.
Bericht Postulat Erni: «Überprüfung der Saalmieten zur Förderung von Krienser Vereinen»
Aufgrund der schwierig zu bewertenden Kriterien soll es sämtlichen Krienser Vereinen möglich sein, für jedwede Art von Anlässen eine Vergünstigung zu erhalten. Anstelle einer pauschalen Senkung der Gebühren soll neu ein Antragsverfahren eingeführt, bei dem Krienser Vereine Einzige Voraussetzung ist, dass der Verein seinen Sitz in Kriens hat. Der zuständige Stadtrat erstattet der KFG nach Ablauf der ersten beiden Jahre Bericht über die Anzahl der eingegangenen Anträge sowie die Summe der rabattierten Rechnungen.
Fragestunde
In der Fragestunde hat der Stadtrat Fragen aus den Reihen des Einwohnerrates beantwortet.
Politische Vorstösse
Folgende Vorstösse wurden zur Weiterbearbeitung an den Stadtrat überwiesen:
- Motion Tanner: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Stärkung der finanziellen Nachhaltigkeit durch regelmässige Aufgaben- und Wirkungsüberprüfung.
- Postulat Wechsler: Sichere Trottoirs in Kriens, schnelle und schwere Motorfahrräder gehören auf die Strasse.
Folgende Vorstösse wurden nicht an den Stadtrat überwiesen und sind damit erledigt:
- Dringliches Postulat Zosso: «Zentrum für Erdbeobachtung» – Kriens ist attraktive Standortgemeinde
Folgende Vorstösse konnten wegen Zeitmangel nicht behandelt werden, sie werden für die nächste Sitzung vom 6. November 2025 traktandiert:
- Bericht Postulat Piras: Künstliche Intelligenz (KI) als Chance in der öffentlichen Verwaltung
- Beantwortung Interpellation Gomer: Einsatz von Recyclingbeton für klimaneutrale Bauvorhaben in Kriens
- Beantwortung Interpellation Lengwiler: Mit optimierten Prozessen zu realitätsnahen und mehrheitsfähigen Budgets
- Begründung Postulat Lengwiler: Erste-Hilfe-Kurse in der Krienser Volksschule - Verantwortungsvoll handeln
- Begründung Postulat Lengwiler: Attraktive Öffnungszeiten rund um den Bahnhof Mattenhof
- Begründung Postulat Bucher: Waldkindergarten für Kriens
- Bericht Postulat Lisibach: Verbesserung der Weg-Weisung für Touristen in Kriens
- Bericht Postulat Bucher: Grüne Welle für die Krienser Fussgänger
- Beantwortung Interpellation Portmann: Kriens braucht eine langfristige Finanzplanung!
- Beantwortung Interpellation Schnyder: Wagenburg - wird hier eine illegale Besetzung nachträglich legitimiert?
- Beantwortung Interpellation Le Grand: Grenzüberschreitendes Verhalten und zunehmende Gewalt an Krienser Sekundarschulen
- Beantwortung Interpellation Stocker: Billettsteuer-Einnahmen und Verwendung im Jahr 2024
- Beantwortung Interpellation Koch: Renggloch - Der Weg ist gesperrt!
- Begründung Postulat Kaufmann: Verstärkte interkommunale Zusammenarbeit in der Jugendarbeit im öffentlichen Raum
- Begründung Postulat Lengwiler: Ermöglichung von e-nextbike in Kriens - attraktive Erschliessung vom Obernau und Sonnenberg
- Begründung Postulat Kobi: «Kriens wird Grünstadt»
- Beantwortung Interpellation Lisibach: Vandalismus an Krienser Schulhäusern und öffentlichen Anlagen