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Stadt Kriens will ihre Bypass-Einsprache weiterziehen

Die Stadt Kriens wird ihre Einsprache im Bewilligungsverfahren des Bypass-Baus weiterziehen. Das gab der Stadtrat im Rahmen der Einwohnerratssitzung bekannt. Er beantwortete damit die Fragen einer dringlichen Interpellation, die von allen im Parlament vertretenen Parteien eingereicht worden war. Bei dieser Gelegenheit wies der Stadtrat auf die laufenden Gespräche aller Beteiligten für eine sinnvolle Lösung hin. Diese werden weiterverfolgt.

Das grosse Autobahnprojekt «Bypass» beschäftigt die Krienser Politik seit vielen Jahren. Bund und Kanton wollen mit einer zusätzlichen Tunnelröhre durch den Sonnenberg einen Engpass auf der Nord-Süd-Achse beseitigen und gleichzeitig das gesamte Verkehrssystem im Grossraum Luzern entlasten. Das Krienser Stadtparlament hatte 2019 den Stadtrat beauftragt, sich auch auf juristischem Weg für eine landschafts- und siedlungsverträgliche Lösung einzusetzen. Diesen Auftrag nahm der Krienser Stadtrat in der Folge wahr und hat im Juli 2020 im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens Beschwerde eingereicht.

Im Februar 2024 wurde ein erster Entscheid in diesem Plangenehmigungsverfahren veröffentlicht. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wies wesentliche Forderungen aus Kriens ab. «Wir haben diesen Entscheid mit Blick auf die Krienser Anliegen zur Kenntnis genommen, ohne dass er uns gross überrascht hätte», sagte Stadtpräsidentin Christine Kaufmann an der Sitzung des Krienser Einwohnerrates.

Beschwerde gegen UVEK-Entscheid

Die Stadt Kriens will ihre Anliegen nun in einem nächsten Verfahrensschritt durch die nächsthöhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, prüfen lassen. «Wir werden von unseren rechtsstaatlichen Möglichkeiten Gebrauch machen und die Beschwerde weiterziehen,» führte Christine Kaufmann-Wolf aus. Kriens bleibt auf dem Standpunkt, dass der Bypass dank zusätzlicher Verkehrs-Kapazitäten zwar ein Verkehrsproblem angehe, die vorgeschlagene Lösung aber aus Krienser Sicht im wahrsten Sinne des Wortes ‘zu kurz’ greift. Der heute offen im Siedlungsgebiet von Kriens geführte Autobahnabschnitt zwischen Sonnenbergtunnel und Tunnel Schlund müsse ebenfalls als Teil des Gesamtprojektes bearbeitet werden. Es brauche eine landschafts- und siedlungsverträgliche Lösung, die das vom ASTRA aufgelegte und vom UVEK gestützte Projekt nicht erfülle.

Gemeinsame Projektentwicklung

Der Krienser Stadtrat wies in seiner Beantwortung der dringlichen Interpellation Zosso (Grüne) darauf hin, dass zwischen der Einreichung der Beschwerde im Sommer 2020 und dem jetzt veröffentlichten Entscheid erfreulicherweise enorm viel passiert sei. Zum einen sei die Verlängerung des überdachten Tunnelportals im Grosshof in der Projektentwicklung weiter vorangeschritten. Zum anderen arbeiteten der Bund (ASTRA), der Kanton Luzern, die Region (LuzernPlus) sowie die Stadt Kriens in einem intensiven Prozess an einer Lösung, die für alle Beteiligten stimmt. Im Rahmen einer ersten Absichtserklärung vom Dezember 2021 haben sie sich auf konstruktiver Ebene auf ein gemeinsames weiteres Vorgehen geeinigt. Dabei wurden in einem Testplanungsverfahren Lösungsansätze entwickelt, wie der Autobahnraum zwischen Sonnenbergtunnel und Tunnel Schlund städtebaulich aufgewertet werden könnte. Die Anfangs 2024 öffentlich präsentierten Ergebnisse zeigten eindrücklich die Notwendigkeit von Massnahmen für eine Siedlungsreparatur. Drei Fachplanerteams kamen übereinstimmend zur Empfehlung, dass Teilüberdachungen und Querverbindungen eine sinnvolle Alternative zur ursprünglichen Idee einer Ganz- oder Teilüberdachung sein könnten und eine auch für Kriens vorteilhafte und vielversprechende Lösung sein könnten.

In einer zweiten, im Januar 2024 unterzeichneten Absichtserklärung haben sich die vier Partner auf das Weiterverfolgen und die Konkretisierung dieses Lösungsansatzes mit geeinigt. Das Krienser Stadtparlament hatte für diese Arbeiten an der Januar-Sitzung einen Nachtragskredit von 640'000 Franken bewilligt und unterstrich damit die konstruktive Kompromissbereitschaft der Stadt. .

«Das Bewilligungsverfahren für den Bypass und unsere mit Bund und Kanton gemeinsam unternommenen Anstrengungen sind zwar juristisch zwei getrennte Verfahren,» sagte Christine Kaufmann-Wolf. «Sie sind aber inhaltlich verknüpft, weshalb wir uns entschieden haben, gegen den UVEK-Entscheid Beschwerde einzureichen und damit das Verfahren weiterzuziehen.» Es sei das Kernziel der gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Kanton, Region und Stadt, in einem nächsten Schritt ein konkretes Projekt für die Aufwertung des Stadtraumes auszuarbeiten, die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen und die Finanzierung zu regeln. Dazu gehört auch, dass sich die drei Partner auf ein Finanzierungsmodell einigen. «Uns ist Verbindlichkeit wichtig. Diese streben wir jetzt an – und dafür wollen wir uns mit Herzblut einsetzen,» sagte Christine Kaufmann-Wolf.

In der kurzen Debatte über die Beantwortung des Vorstosses zeigte sich die klare Unterstützung dieses Vorgehens im gesamten Parlament. Der UVEK-Entscheid sei so zu erwarten gewesen. Es sei nur ebenso konsequent, wenn Kriens jetzt weiter für seine Anliegen kämpfe und von neutraler Stelle beurteilen lasse, wie weit das Bewilligungsverfahren für den Bau einer Autobahn vom Anspruch der örtlichen Bevölkerung auf maximal mögliche Siedlungsverträglichkeit trennen lasse, wurde betont. Das Bundesverwaltungsgericht werde als zweite Instanz eine andere Perspektive haben auf diese Fragestellung als das UVEK, wurde betont.

Aktuell arbeitet die Stadt Kriens die Beschwerde gegen den UVEK-Entscheid aus, um diese dann fristgerecht einzureichen.

Das Kurzprotokoll der ER-Sitzung