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Familie und Beruf in Kriens (noch) besser vereinbar

Der Krienser Einwohnerrat verbessert die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Er genehmigte einstimmig ein neues Reglement, das die Rahmenbedingungen für die familienergänzende Betreuung von Kindern festlegt. Entsprechende Angebote gibt es bereits heute in Kriens. Das jetzt beschlossene Reglement legt nun Qualität, Preis und Verfügbarkeit der Angebote fest.

In zweiter Lesung befasste sich das Krienser Stadtparlament mit dem Reglement, das jetzt am 1. August 2024 in Kraft treten soll. Schon in der ersten Lesung hatte das Parlament dem Entwurf des Stadtrates nur kleine Details hinzuzufügen. Diese waren nun für die zweite Lesung eingearbeitet worden. Das Reglement klärt die Rahmenbedingungen für die Schulergänzenden Tagesstrukturen (SeT) bezüglich Qualität, Kosten und Verfügbarkeit. Es bietet Familien die benötigte Planungssicherheit und verbessert damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Angebote der Tagesfamilien sowie der SeT werden in Kriens bereits seit vielen Jahren angeboten. Kinder zwischen 3 Monaten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit werden dabei vor Schulbeginn am Morgen, über Mittag oder abends nach Schulschluss betreut. In Kriens werden die SeT inzwischen von der Volksschule angeboten, was eine enge ganzheitliche Betreuung der Kinder sichern soll.

Das jetzt in Kraft gesetzte Reglement schafft keine neuen Angebote. Es definiert aber die bestehenden Angebote bezüglich Qualität, Preis, Verfügbarkeit. Das Reglement geht zurück auf eine Initiative der SP und war eine Reaktion auf einen Entscheid des Stadtrates im Jahr 2022. Diese hatte damals angesichts des hohen Spardrucks beschlossen, den Ferienhort auszusetzen und die Stadtfinanzen zu entlasten, indem die Elternbeiträge erhöht wurden. Beide damals umgesetzten Sparschritte sind zwar in der Zwischenzeit ganz oder teilweise korrigiert. Dennoch wollte das Stadtparlament dieses Angebot in einem Reglement festschreiben und so die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung in Kriens klären. Der Einwohnerrat fügte dem Reglement in zweiter Lesung die Erweiterung zu, dass die Stadt sich bemühe, Schülerinnen und Schüler in die Schulergänzende Tagesstruktur aufzunehmen, auch wenn diese nach der festgelegten Anmeldefrist angemeldet wurden, oder nach der Anmeldefrist zugezogen sind und folglich auf die Warteliste gesetzt werden.

Alle im Reglement definierten Vorgaben für diese Kinderbetreuung entsprechen nun den kantonalen Vorgaben. Die Elternbeiträge dürfen danach maximal 30% betragen. Mehr noch: Kriens legt sogar fest, dass Eltern, die bis zu einem Stichdatum im Juni ihre Kinder anmelden, ab dem darauffolgenden Schuljahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen solchen Betreuungsplatz haben.

Das Reglement tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Das Kurzprotokoll der Sitzung