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Richtplan Energie durch Regierungsrat genehmigt

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 2026 den Richtplan Energie genehmigt. Damit liegt nun ein behördenverbindliches Instrument für die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung der Stadt Kriens vor.

Der Richtplan Energie zeigt auf, welche erneuerbaren Energiequellen lokal verfügbar sind und welche Energieträger in den Quartieren künftig prioritär genutzt werden sollen. Damit schafft er eine wichtige Grundlage, den Anteil lokal erneuerbarer Energien zu erhöhen und langfristig eine fossilfreie Wärmeversorgung zu gewährleisten.

Der Richtplan trägt massgebend zur Zielerreichung bei, die Treibhausgas-Emissionen bis 2045 auf Netto-Null zu senken. Zusätzlich wird durch die Förderung der erneuerbaren, lokalen Energieproduktion auf dem Stadtgebiet die lokale Wertschöpfung gestärkt. Maurus Frey, Stadtrat und Vorsteher des Bau- und Umweltdepartements, ergänzt: «Die Genehmigung des Richtplans Energie ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt Kriens. Nun verfügen wir über eine klare Strategie für die Wärmeversorgung der Zukunft.»

Aufbau und Inhalte des Richtplans
Der Richtplan Energie besteht aus dem Erläuterungsbericht, den Massnahmenblättern und der Richtplankarte. Die Massnahmenblätter enthalten Handlungsanweisungen und zeigen, welche Schritte bis zur eigentlichen Umsetzung zu tätigen sind, damit die Klimaziele der Stadt Kriens erreicht werden können.

Die Richtplankarte bildet die Massnahmen mit Ortsbezug ab. Sie umfasst das ganze Siedlungsgebiet der Stadt Kriens. Die Karte zeigt, welche erneuerbaren Energieträger in welchen Gebieten prioritär für die Wärmeversorgung vorgesehen sind und wo sich die Fernwärmegebiete befinden.

Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme
Für private Liegenschaftsbesitzende hat der Richtplan Energie formell keine unmittelbare verbindliche Wirkung. Er stellt aber eine wichtige Orientierungshilfe und Entscheidungsgrund-lage bei der Planung des Heizungsersatzes dar.

Das Förderprogramm Energie und Klima ist auf den Richtplan Energie abgestimmt und soll mit dem Fördergegenstand «Erneuerbare Heizung gemäss Richtplan Energie» Eigentümerschaften beim Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und insbesondere beim Anschluss an die Wärmverbunde finanziell unterstützen. Bei der Stadt Kriens können Förderbeiträge beantragt werden, sofern der Wärmeerzeugerersatz zusätzlich zu den kantonalen Anforderungen dem Energieträger 1. Priorität entspricht.

 

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