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Einwohnerratssitzungen


Nr Traktanden Nr
1 Mitteilungen
2 Bericht und Antrag: Revision Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund, 1. Lesung
Gleichzeitig wird folgender Vorstoss behandelt (im Bericht und Antrag integriert):
- Bericht Postulat Ercolani: Parkinggebühren (Nr. 098/17)
143/18
3 Bericht und Antrag: Gemeindeinitiative «Bezahlbarer Wohnraum – für ein lebenswertes Kriens» und Gemeindeinitiative «Attraktive Arbeitsplätze für Kriens» 173/19
4 Beantwortung Interpellation Ercolani: Studienaufträge 137/18
5 Beantwortung Interpellation B. Bienz: Granit aus China beim Kleinfeld 150/18
6 Postulat Zellweger: Raus aus den Schulden - Begründung 160/18
7 Bericht Postulat Büchi: Mitwirkung LuzernSüd 114/18
8 Bericht dringliches Postulat Koch: Die Krauerwiese als Spielwiese und Freiraum für die Krienser Bevölkerung erhalten! 147/18
9 Beantwortung Interpellation Portmann: Mehrwert für alle! 139/18
10 Postulat Rösch: Modernisierung Urnengänge - Begründung 161/18
11 Postulat Tanner: Mit dem Bau des Bypasses eine Wasserleitung von Emmen nach Kriens - Begründung 162/18
12 Motion Erni: Parkplatzreglement Kriens - Begründung 163/18
13 Postulat Manoharan: Kunst im öffentlichen Raum - Begründung 166/18
14 Beantwortung Interpellation Gisler: Städtisches Verkehrsregime Arsenalstrasse 149/18
15 Postulat Lammer: Gefährliche Verkehrswege entlang Gebäude Luzernerstr. 4 - Begründung 169/18
16 Motion Portmann: Reglement für den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen in der Stadt Kriens - Begründung 171/19
17 Postulat Camenisch: Verbesserung der Sicherheit auf Fussgängerstreifen - Begründung 175/19
18 Postulat Niederberger: "Zwischennutzungskataster" - Begründung 177/19
19 Fragestunde
20 Verabschiedung Bruno Bienz (Grüne)

Im Auftrag der Geschäftsleitung des Einwohnerrates
Martin Mengis
Stadtschreiber

Über die an dieser Sitzung gefassten Beschlüsse liegen die diesbezüglichen Akten auf der Stadtverwaltung Kriens, Abteilung Präsidialdienste zur Einsichtnahme auf. Die Referendumsfrist im Sinne von § 17, Abs. 2 lit. b der Gemeindeordnung beträgt 60 Tage seit der Veröffentlichung des Beschlusses.