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Einwohnerratssitzungen


Im Auftrag der Geschäftsleitung des Einwohnerrates
Martin Mengis
Stadtschreiber

Über die an dieser Sitzung gefassten Beschlüsse liegen die diesbezüglichen Akten auf der Gemeindeverwaltung Kriens, Abteilung Präsidialdienste zur Einsichtnahme auf. Die Referendumsfrist im Sinne von § 17, Abs. 2 lit. b der Gemeindeordnung beträgt 60 Tage seit der Veröffentlichung des Beschlusses.