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Feuerverbot und Einschränkungen wegen Trockenheit

Die anhaltende Trockenheit wirkt sich auch in Kriens aus: Der Kanton Luzern hat ein fast komplettes Feuerverbot erlassen und Wasserentnahmen eingeschränkt.

Die aktuelle Trockenheit und die tiefen Wasserstände betreffen auch die Stadt Kriens. Der Kanton Luzern hat deshalb kantonsweit Massnahmen ergriffen, die für alle Gemeinden gelten. Dazu gehören Einschränkungen bei Wasserentnahmen aus Gewässern sowie ein Aufruf zum sparsamen Umgang mit Wasser.

Besonders wichtig ist das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, das seit dem 25. Juni 2026 gilt. Verboten ist das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern mit einem Mindestabstand von 50 Metern. Weiter ist das Feuermachen an unbefestigten Feuerstellen untersagt. Auch das Abbrennen von Feuerwerk oder das Steigenlassen von Himmelslaternen ist im ganzen Kantonsgebiet verboten.

In Kriens bleiben Grillieren im privaten Rahmen weiterhin möglich, sofern genügend Abstand zum Wald eingehalten wird. Die Stadt ruft die Bevölkerung dazu auf, die kantonalen Vorgaben konsequent einzuhalten und insbesondere beim Umgang mit Feuer und Wasser grosse Vorsicht walten zu lassen.

Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.